Konfiguration
Zielsetzung von TM.Tresor
TM.Tresor ist KEIN Kassensystem
TM.Tresor hat sich zum Ziel gesetzt, das die Abwicklung von Barverkäufen innerhalb der GDI Business-Line in der bisherigen Form weitestgehend beibehalten werden kann.
Das Bundesfinanzministerium schreibt in seinen FAQ, Stand 10.2021 (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2020-02-18-steuergerechtigkeit-belegpflicht.html)
Frage: Sind Barverkaufsfunktionen beispielsweise in einer Warenwirtschafts- oder Hotelsoftware per TSE zu schützen?
Antwort: Nr. 2.1.4 des AEAO zu § 146 definiert: „Ein elektronisches Aufzeichnungssystem ist die zur elektronischen Datenverarbeitung eingesetzte Hardware und Software, die elektronische Aufzeichnungen zur Dokumentation von Geschäftsvorfällen und somit Grundaufzeichnungen erstellt“. Damit sind die fraglichen Systeme eindeutig „elektronisches Aufzeichnungssysteme“. Sobald die Systeme in der Lage sind, bare Zahlungsvorgänge zu erfassen und abzuwickeln, fällt der entsprechende Teil der Software - jedoch nicht das gesamte System - unter die Anforderungen des § 146a AO i.V.m. der KassenSichV.
Genau dieser "entsprechende Teil der Software" lässt sich im Standard der GDI Business-Line exakt bestimmen: die Maske OP-Ausgleich, zu erreichen über den Button "Zahlen" der GDI Einkaufs- und Verkaufsmasken.
Da hier bereits eine Forderung entstanden sein kann, u.U. bereits in der GDI Fibu gebucht, kann hier kein anderer DsFinV-K Geschäftsvorfall als "Forderungsaufloesung" mit 0% Steuer verwendet werden. Der DsFinV-K Geschäftsvorfalltyp "Forderungsaufloesung" ist der einzige GV-Typ, den TM.Tresor im Zusammenhang mit Verkaufsbelegen der GDI Business-Line benutzt. Dies bedeutet, das ausschließlich Belege mit TM.Tresor verwendet werden dürfen, für die zum Zeitpunkt der Zahlung bereits eine Forderung besteht. Dies sind zweifelsfrei Rechnungen, Lieferscheine, Gutschriften. Aber auch jede andere Belegart wäre denkbar, solange die Forderung bei der Zahlung bereits besteht. Anzahlungen auf Belege ohne berechtigte Forderung (z.B. Angebote) müssen bereits bei der Zahlung steuerlich bewertet werden. Dies unterstützt TM.Tresor nicht. Dafür muss dann, ebenso für Direktverkauf von Waren wie im Supermarkt, unsere Software TM.Kasse oder die GDI-Kasse eingesetzt werden. Ebenso wie in der GDI Zahlungsmaske ist es in TM.Tresor möglich Teilzahlungen als Forderungsausgleich zu leisten. Es ist aber zu keinem Zeitpunkt möglich in TM.Tresor eine Überzahlung eines Offenen Postens zu generieren, da dies wiederum zu einer steuerlichen Bewertung führen müsste.
Der Anwender/ Steuerpflichtige ist dafür verantwortlich diese Vorgaben zu beachten.